Anwalt für Schulrecht NRW

Anwalt für Schulrecht - Nordrheinwestfalen

Als Anwalt für Schulrecht in Nordrhein-Westfalen vertrete ich Sie gerne, egal ob Sie in Düsseldorf, Köln, Münster, Dortmund, Essen, Aachen, Bonn oder einer anderen Stadt in NRW wohnen.

Mandate werden per Telefon oder Mail erfasst und per Mail/Fax/BEA und natürlich auch nach wie vor Post bearbeitet. Vor-Ort-Termine sind regelmäßig weder bei Ihnen noch bei Schulen, Schulämtern oder Gerichten opportun oder notwendig.

Anwalt für Schulrecht - Andreas Zoller

Wofür brauche ich einen Anwalt für Schulrecht?

Es gibt nichts, was es im Schulrecht nicht gibt.

Nachfolgend deshalb nur ein paar relevante Themenbereiche. Daneben ist der Umfang von Anfragen schier unendlich…

Nachdem ich seit 2007 tausende von Anfragen bearbeitet habe, wiederholen sich natürlich inzwischen auch außergewöhnliche Anfragen mitunter. Aber selbst ich erhalte gelegentlich noch Anfragen über Themenbereiche, bei denen ich nicht einmal im Traum gedacht hätte, dass diese zu einem Problem werden könnten. Aber einmal ist immer das erste Mal…

Rufen Sie mich also an, wenn Sie nicht weiterkommen!

Wie ist das Schulrecht in NRW geregelt?

Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen(Schulgesetz NRW – SchulG) enthält die grundlegenden Bestimmungen darüber, welche Rechte und Pflichten für Schulen in Nordrhein-Westfalen gelten.  Weitere Schulvorschriften nennt die  Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS), die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe (I – APO-S I), die Ausbildungs- und Prüfungsordnung gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) und die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF).

Einschulung & Zurückstellung von der Schule in NRW

Anwalt für Zurückstellung von der Schule

Der erste Berührungspunkt mit der Schule besteht im Zusammenhang mit der Einschulung, wobei besondere praktische Relevanz der Zurückstellung von der Schule NRW zukommt.

Themenbereiche sind:

Weitergehende deutschlandweite Informationen zum Thema Einschulung & Zurückstellung von der Schule erhalten Sie auch über meine Themen-Website www.zurueckstellung-schule.de. Vorsicht, hierüber verlassen Sie diese Website!

Wunschschule – Aufnahme in Klasse 1, Aufnahme Klasse 5 und Schulwechsel in NRW

Wunschschule Schulwechsel

Die „richtige“ Schule ist sowohl bei der Grundschule als auch dem Wechsel auf eine Gesamtschule, Realschule oder einem Gymnasium immer wichtiger. Näheres finden Sie unter dem Link Wunschschule.

Themenbereiche sind:

  • Aufnahme und Schulwechsel in der Grundschule: Die Grundschulen in NRW weisen keine Schulbezirke auf, d.h. jeder Schüler kann sich die Schule grundsätzlich frei aussuchen, wobei bei Kapazitätsengpässen aber der Schulweg und Schuleinzugsbereiche der freien Schulwahl im Weg stehen können. Dasselbe gilt bei einem späteren Schulwechsel.
  • Aufnahme Klasse 5 Gymnasium, Realschule, Gesamtschule: Bei weiterführenden Schulen besteht grundsätzlich die freie Schulwahl, sofern es die Kapazitäten zulassen. Bei der Aufnahme in die 5. Klasse gibt es hierfür Auswahlverfahren, die regeln, wer bei einem Bewerberüberhang aufgenommen wird. Spätere Schulwechsel können von den Leistungen abhängen.

Weitergehende deutschlandweite Informationen zum Thema Wunschschule und Schulwechsel erhalten Sie auch über meine Themen-Website www.schulplatzklage.info. Vorsicht, hierüber verlassen Sie diese Website!

Erzieherische Einwirkungen- und Ordnungsmaßnahmen in NRW

Ordnungsmassnahmen in der Schule

Schulen haben eine eigene pädagogische Zuständigkeit. Hierbei kommt es immer wieder zu ungerechten oder überzogenen Strafen, so dass man sich hiergegen wehren muss.

Themenbereiche sind:

  • Erzieherische Einwirkungen in NRW: das sind die niederschwelligen täglichen Ahndungen wie Strafarbeiten und vor-die-Tür-stellen.
  • Ordnungsmaßnahmen in NRW: Das sind die gravierenden Ahndungen wie Unterrichtsausschluss, Ausschluss von der Klassenfahrt, Überweisung in eine Parallelklasse und Entlassung von der Schule.

Weitergehende deutschlandweite Informationen zum Thema Ordnungsmaßnahmen in der Schule erhalten Sie auch über meine Themen-Website www.ordnungsmassnahmen-schule.de. Vorsicht, hierüber verlassen Sie diese Website!

Noten/ Nichtversetzung in NRW/ Realschulabschluss & Abitur in NRW

Sitzenbleiben Schule

Oftmals wird aufgrund der zahlreichen anderen Probleme vergessen, dass man eigentlich wegen der Noten zur Schule geht, es einmal im Jahr um die Versetzung in die höhere Klasse geht und am Ende der Schulabschluss ansteht. Näheres finden Sie unter dem Link Noten, Nichtversetzung, Realschulabschluss & Abitur.

Themenbereiche sind:

Kinder, die etwas anders sind – ADHS, Autismus, Legasthenie, Dyskalkulie, Hochbegabung etc. in NRW

Nachteilsausgleich Schule

Schüler, die nicht nach Schema F laufen, verursachen zusätzlichen Aufwand für Lehrer und sind deshalb meist unbeliebt. In der schulischen Praxis führt dies dazu, dass Schülern die etwas anders sind, oftmals die notwendige individuelle Unterstützung versagt wird, mitunter sind sie aber auch Adressaten von Stigmatisierung und Ausgrenzung. Näheres finden Sie unter dem Kind Link Kinder die etwas anders sind.

Themenbereiche sind:

  • ADHS und Schule in NRW: ADHS-Schüler gelten als störend. Sie werden von Schulen in NRW rasch stigmatisiert, es ergehen Ordnungsmaßnahmen, sie sind Mobbing-Opfer und teils wird versucht, sie in den sonderpädagogischen Förderbedarf zu verschieben.
  • Autismus und Schule in NRW: Schüler mit Autismus werden ebenfalls rasch stigmatisiert und haben daneben oftmals ohne Unterstützung der Schule Probleme im Leistungsbereich.
  • Legasthenie und Schule NRW & Dyskalkulie und Schule NRW: Kinder mit LRS & Dyskalkulie benötigen Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche. Oftmals versuchen Schulen in NRW, diese in den Bereich sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen abzuschieben
  • Hochbegabung & Schule NRW: Hochbegabte Kinder benötigen eine individuelle Förderung, die ihnen allerdings meist verwehrt wird. Selbst Schulen mit Hochbegabtenzügen in NRW scheitern oftmals an Hochbegabten Schülern.

AO-SF – Sonderpädagogischer Förderbedarf NRW

sonderpaedagogisches Bildungsangebot

Der sonderpädagogische Förderbedarf (in NRW oft analog der zugehörigen Verordnung mit „AOSF“ bezeichnet) beinhaltet verschiedene Interessenlagen, die ich unter dem Link AO-SF – sonderpädagogischer Förderbedarf ausführlich erläutere:

  • Der Missbrauch des Instruments sonderpädagogischer Förderbedarf gegenüber Kindern, die nicht nach Schema F laufen, aber eigentlich keinen sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen.
  • Die unzureichende Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Inklusionsklassen und Förderschulen.

Gerne können Sie auch meine Themenwebsite sonderpädagogischer Förderbedarf und Inklusion unter dem externen Link www.sonderpädagogischer-förderbedarf-inklusion.de besuchen. Vorsicht, hierüber verlassen Sie diese Website!

Privatschulen in NRW und Privatschulrecht NRW

Privatschulrecht

Privatschulen in NRW unterscheiden sich in vielen rechtlichen Aspekten deutlich von öffentlichen Schulen. Für weitergehende Informationen betätigen Sie bitte den Link Privatschulrecht NRW.

Themenbereiche sind:

  • Privatschulgesetz und Rechtsgrundlagen
  • Abschluss und Kündigung von Privatschulverträgen in NRW
  • Ordnungsmaßnahmen in Privatschulen
  • Nichtversetzung in Privatschulen

Darüber hinaus können Sie sich über Privatschulen und Privatschulrecht auch über meine externe website www.anwalt-fuer-privatschulrecht.com informieren. Vorsicht, hierüber verlassen Sie diese Website!

Mobbing in der Schule in NRW

Anwalt für Mobbing in der Schule

Mobbing in der Schule gibt es natürlich nicht nur in NRW, ist aber natürlich auch hier ein großes Thema. Für weitergehende Informationen betätigen Sie bitte den Link Mobbing in der Schule NRW.

Themenbereiche sind:

  • Mobbing in der Schule und Aufsichtspflicht in NRW
  • Typische Mobbingfälle – wie erkenne ich Mobbing in der Schule in NRW
  • Was tun bei Mobbing in der Schule in NRW

Darüber hinaus können Sie sich über Mobbing in der Schule auch ausführlich über meine externe website www.mobbing-in-der-schule.tips informieren. Vorsicht, hierüber verlassen Sie diese Website!

Schulpflicht NRW

Schulpflicht

Wer in NRW wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt der Schulpflicht in NRW. Wer nicht zur Schule gehen kann, weil er krank ist, muss sich entschuldigen, ansonsten benötigt man eine Beurlaubung von der Schule

Zu praktisch relevanten Themen schauen Sie unter dem Link Schulpflicht in NRW.

Themenbereiche sind:

  • Krankmeldung und Attestpflicht: Was ist bei Krankmeldungen in der Schule zu beachten, was passiert, wenn man sich nicht richtig krankmeldet und ab wann gibt es eine Attestpflicht in der Schule?
  • Beurlaubung in der Schule: Unter welchen Umständen kann man von der Schulpflicht beurlaubt werden?
Top-Anwalt, ausgezeichnet & empfohlen, beratung.de, das Expertenportal

Gewinnen Sie auf www.anwalt.de/andreas-zoller anhand der Bewertungstexte einen Eindruck meines Themenspektrums und meiner Arbeitsweise. Die zahlreichen Top-Bewertungen durch meine Mandanten zeigen, dass diese mit der raschen und kompetenten Bearbeitung äußerst zufrieden sind.

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